FairPriceCar GbRmbH
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Fragen und Antworten
Wenn ich kein Fahrzeug kaufe, muss ich dann irgendwelche
Gebühren für Ihre Tätigkeit zahlen?
Nein! Unser Service ist kostenlos! Es sei denn, Sie haben mit
unsSonderleistungen vereinbart, z.B. Abholung des Fahrzeuges durch
uns, etc.
Wie lange dauert es bis ich mein Angebot vorliegen habe?
Wenn wir sämtliche Angaben zum Fahrzeug haben, dauert es in der
Regel nicht länger als ein Tag bis Sie das Angebot erhalten
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Wie geht das, wenn ich das Angebot eines Händlers wahrnehmen
möchte und bei ihm ein Fahrzeug kaufen will?
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Genau so einfach, wie beim Kauf eines Fahrzeuges bei einem Händler
in Ihrer Umgebung.
Sie erhalten ja die Anschrift des Händlers von uns genannt, bzw. vom
Händler ein Angebot mit einem Hauspreis.
Sie setzen sich mit dem Händler in Verbindung und schließen mit ihm
einen Kaufvertrag.
Selbstverständlich kann der Händler Ihnen auch ein maßgeschneidertes
Finanzierungs- oder Leasingangebot unterbreiten.
Sie regeln mit dem Händler den Abholtermin.
Welche Modelle können Sie vermitteln?
Sämtliche Modelle aus dem akutellen Programm des Herstellers.
Einschließlich Motorräder und Rechtslenkerfahrzeuge.
Welche Garantie hat das neue Fahrzeug?
Sie schließen einen Kaufvertrag mit dem Vertragshändler ab, so
ist Ihnen die volle Werksgarantie sicher!
Wo erhalte ich mein neues Fahrzeug?
Die Abholung erfolgt immer beim liefernden Händler innerhalb
Deutschlands. Es sei denn, Sie haben mit dem Händler im Kauf-
vertrag anderes vereinbart.
Es handelt sich nicht um Re-, EU- oder Tagszulassungen oder
Grauimporte!!
Wie überführe ich das neue Fahrzeug?
Entweder mit einem deutschen Überführungskennzeichen, der Händler
kann es für Sie bei der Zulassungsstelle an seinem Ort holen, oder
Sie erhalten alle Papiere zur Anmeldung bei Ihrer Zulassungsstelle vom
Händler vorab und erhalten bereits Ihre endgültigen schwarzen Kenn-
zeichen, die beim Händler nur noch montiert werden müssen.
(Überführungskennzeichen kosten ca. 100 DM)
In welcher Werkstatt wird der Service durchgeführt?
In jeder europäischen Vertragswerkstatt des Herstellers Ihrer Wahl!
Völlig problemlos. Denn auch am Service verdient die Werkstatt
vor Ort Geld und wird deshalb auch bemüht sein, Sie dort als Kunden
zu halten.
In welcher Werkstatt werden die Garantieleistungen durchgeführt?
In der Vertragswerkstatt Ihres Vertrauens in ganz Europa. Die
Werksgarantie ist keine Garantie des Händlers, sondern eine Garantie
des Herstellers und die ist europaweit gültig!
Muß ich eine Anzahlung bei Ihnen leisten?
Auf gar keinen Fall. Sämtliche Verträge, die im Zusammenhang
mit dem Kauf des Fahrzeuges stehen, schließen Sie mit dem Händler,
bzw. finanzierendem Partner oder Leasing-Geber.
An uns sind keinerlei Zahlungen zu leisten!
Vermitteln Sie nur Barkauf?
Nein, selbstverständlich können Sie von dem anbietenden
Vertragshändler auch ein Finanzierungsangebot oder Leasingangebot
erhalten. Wir verhandeln nicht nur den Verkaufspreis, sondern können
auch gleich ein günstiges Finanzierungs- oder Leasingangebot ausar-
beiten lassen.
Vertragshändler können Ihnen günstige Finanzierungen über die
Autobank des Herstellers anbieten, die häufig günstiger sind als der
freie Markt oder Ihre Hausbank.
Haben Sie noch weitere Fragen, die wir im Vorfeld nicht ausreichend beantwortet haben?
Fragen Sie uns, wir klären das für Sie!
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